Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2021 - L 3 R 231/18 WA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,55901
LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2021 - L 3 R 231/18 WA (https://dejure.org/2021,55901)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2021 - L 3 R 231/18 WA (https://dejure.org/2021,55901)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - L 3 R 231/18 WA (https://dejure.org/2021,55901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,55901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 AAÜG, § 6 Abs 1 S 1 AAÜG, § 6 Abs 6 AAÜG, § 8 AAÜG, Anl 1 Nr 1 AAÜG
    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - Glaubhaftmachung von Jahresendprämien - Nachweis - Glaubhaftmachung - Schätzungsbefugnis

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 6 AAÜG, § 14 SGB 4, § 23 Abs 1 SGB 10, § 44 SGB 10, § 116 AGB-DDR, § 117 AGB-DDR
    Überprüfungsverfahren zum Feststellungsbescheid - weitere Arbeitsentgelte - Jahresendprämie - VE Braunkohlekombinat (BKK) Senftenberg - Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Nachweis - Glaubhaftmachung - Schätzungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - Glaubhaftmachung von Jahresendprämien - Nachweis - Glaubhaftmachung - Schätzungsbefugnis

  • rechtsportal.de

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - Glaubhaftmachung von Jahresendprämien - Nachweis - Glaubhaftmachung - Schätzungsbefugnis

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2021 - L 3 R 231/18
    Nachdem das BSG eine Schätzungsbefugnis verneint hatte (vgl. Urteil vom 15. Dezember 2016 - B 5 RS 4/16 R -, in juris), hat der Senat auf Antrag des Bevollmächtigten der Klägerin vom 13. März 2018 das Verfahren aufgenommen und unter dem Aktenzeichen L 3 R 231/18 WA fortgeführt.

    Jahresendprämien sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - B 5 RS 4/16 R - und 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R -, jeweils in juris), der der Senat folgt, grundsätzlich berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelte im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 1 AAÜG, § 256a SGB VI i.V.m. § 14 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).

    Der Zahlungsempfänger trägt für den Zufluss von Entgeltbestandteilen - wie der JEP - die Feststellungs- bzw. objektive Beweislast, d. h. das Risiko bzw. den Nachteil, dass sich diese Tatsache nicht beweisen und feststellen lässt (non liquet) (vgl. BSG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - B 5 RS 4/16 R -, Rn.14, und 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R -, Rn. 42; jeweils in juris).

    Für das sozialgerichtliche Verfahren ergibt sich dies aus §§ 103 S. 1 Halbs. 1, 128 Abs. 1 S. 1 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - B 5 RS 4/16 R -, a.a.O.).

    Im Anwendungsbereich des § 6 AAÜG besteht jedoch keine Schätzungsbefugnis (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - B 5 RS 4/16 R -, a.a.O.), so dass (auch) die Höhe der geltend gemachten JEP-Zahlungen nicht glaubhaft gemacht ist.

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2021 - L 3 R 231/18
    Soweit selbst die Beklagte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06 R, in juris) dem Grunde nach die JEP als Bestandteil des nach § 6 Abs. 1 AAÜG vom Versorgungsträger festzustellenden Entgelts anerkenne, folge das Gericht dieser Auffassung nicht (vgl. ausführlich und mit beachtlichen Argumenten gegen die Entscheidung des BSG: SG Leipzig, Urteil vom 15. Dezember 2010 - S 24 RS 1540/09 -, in juris).

    Selbst wenn man der Rechtsprechung des BSG vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06 R, in juris) folgen sollte, habe dies auf den Ausgang des vorliegenden Rechtsstreites keine Auswirkungen.

    Jahresendprämien sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - B 5 RS 4/16 R - und 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R -, jeweils in juris), der der Senat folgt, grundsätzlich berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelte im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 1 AAÜG, § 256a SGB VI i.V.m. § 14 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).

    So hat das BSG (Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R -, Rn. 30, 31, juris) hierzu ausgeführt:.

    Der Zahlungsempfänger trägt für den Zufluss von Entgeltbestandteilen - wie der JEP - die Feststellungs- bzw. objektive Beweislast, d. h. das Risiko bzw. den Nachteil, dass sich diese Tatsache nicht beweisen und feststellen lässt (non liquet) (vgl. BSG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - B 5 RS 4/16 R -, Rn.14, und 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R -, Rn. 42; jeweils in juris).

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2021 - L 3 R 231/18
    Es genügt die "gute Möglichkeit", d. h. es reicht aus, wenn bei mehreren ernsthaft in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht; von mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Sachverhaltsvarianten muss den übrigen gegenüber aber einer das Übergewicht zukommen (vgl. BSG, Beschluss vom 08. August 2001 - B 9 V 23/01 B -, Rn. 5, juris).
  • LSG Sachsen, 02.10.2012 - L 5 RS 789/10
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2021 - L 3 R 231/18
    Die Darstellung eines allgemeinen Ablaufs und die Schilderung einer allgemeinen Verfahrensweise genügten jedoch nicht, um den konkreten Zufluss eines bestimmten, genau zu beziffernden Geldbetrages für einen bestimmten Zeitraum nachzuweisen (Sächs. LSG, Urteil vom 02. Oktober 2012 - L 5 RS 789/10 - LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Oktober 2013 - L 1 RS 42/12 - jeweils in juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - L 1 RS 42/12

    Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer - Nachweis und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2021 - L 3 R 231/18
    Die Darstellung eines allgemeinen Ablaufs und die Schilderung einer allgemeinen Verfahrensweise genügten jedoch nicht, um den konkreten Zufluss eines bestimmten, genau zu beziffernden Geldbetrages für einen bestimmten Zeitraum nachzuweisen (Sächs. LSG, Urteil vom 02. Oktober 2012 - L 5 RS 789/10 - LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Oktober 2013 - L 1 RS 42/12 - jeweils in juris).
  • BSG, 29.10.2015 - B 5 RS 7/14 R

    Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2021 - L 3 R 231/18
    Da sich § 44 Abs. 1 SGB X nur auf solche bindenden Verwaltungsakte bezieht, die - anders als die feststellenden Verwaltungsakte im Überführungsbescheid vom 28. Mai 2008 - unmittelbar Ansprüche auf nachträglich erbringbare Sozialleistungen im Sinne von §§ 3 ff. und 18 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) betreffen, kann sich ein Rücknahmeanspruch der Klägerin nur aus § 44 Abs. 2 SGB X ergeben (vgl. BSG, Urteil vom 29. Oktober 2015 - B 5 RS 7/14 R -, Rn. 15, in juris).
  • SG Leipzig, 15.12.2010 - S 24 RS 1540/09
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2021 - L 3 R 231/18
    Soweit selbst die Beklagte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06 R, in juris) dem Grunde nach die JEP als Bestandteil des nach § 6 Abs. 1 AAÜG vom Versorgungsträger festzustellenden Entgelts anerkenne, folge das Gericht dieser Auffassung nicht (vgl. ausführlich und mit beachtlichen Argumenten gegen die Entscheidung des BSG: SG Leipzig, Urteil vom 15. Dezember 2010 - S 24 RS 1540/09 -, in juris).
  • SG Leipzig, 28.07.2010 - S 24 R 1318/08
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2021 - L 3 R 231/18
    Bereits der Gesetzgeber der DDR habe eine steuerrechtliche und damit versorgungsrechtliche Berücksichtigung dieser JEP ausgeschlossen: Die JEP habe zu DDR-Zeiten nicht der (Lohn-)Steuerpflicht unterlegen (vgl. SG Leipzig vom 28. Juli 2010 - S 24 R 1318/08 -, in juris, unter Hinweis auf §§ 9 Abs. 1, 14 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds für volkseigene Betriebe vom 09. September 1982 und §§ 5 Abs. 2 Satz 2 Spiegelstrich 2, 11 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds und des Kultur- und Sozialfonds für volkseigene Betriebe vom 12. Januar 1972 ).
  • LSG Hamburg, 19.02.2019 - L 3 R 82/16

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2021 - L 3 R 231/18
    Gegen das ihrem Bevollmächtigten am 07. Januar 2016 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 02. Februar 2016 Berufung eingelegt, die zunächst unter dem Aktenzeichen L 3 R 82/16 geführt worden ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - L 17 R 360/19

    Jahresendprämie - Glaubhaftmachung - Schätzung

    In ihrer Pauschalität belegt sie die konkret dem Kläger gezahlten Jahresendprämien nicht, weil sie die Minderungsmöglichkeiten nach § 117 AGB-DDR außer acht lässt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 15. Dezember 2021 - L 3 R 231/18 WA -, Rn. 60; vom 24. Januar 2019 - L 33 R 24/17 - und vom 25. Mai 2016 - L 16 R 238/14 -, Rn. 18 in juris).

    Die Höhe der Jahresendprämie zu schätzen, ist aber unzulässig (s. Urteil vom 10. März 2022 - L 17 R 471/19 - vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - B 5 RS 4/16 R -, Rn. 16 ff; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Dezember 2021 - L 3 R 231/18 WA -, Rn. 62; jeweils juris).

  • LSG Sachsen, 09.03.2023 - L 7 R 498/22
    Soweit die Beklagte in anderen Verfahren ergänzend auf ein Urteil des 3. Senats des LSG Berlin/Brandenburg vom 15. Dezember 2021 im Verfahren L 3 R 231/18 WA (nicht veröffentlicht) verwies und ausführte, sie sehe sich hierdurch in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, führt auch dieser Vortrag zu keiner anderen Bewertung.
  • LSG Sachsen, 22.05.2023 - L 7 R 509/22
    Soweit die Beklagte in anderen Verfahren ergänzend auf ein Urteil des 3. Senats des LSG Berlin/Brandenburg vom 15. Dezember 2021 im Verfahren L 3 R 231/18 WA (nicht veröffentlicht) verwies und ausführte, sie sehe sich hierdurch in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, führt auch dieser Vortrag zu keiner anderen Bewertung.
  • LSG Sachsen, 29.06.2023 - L 7 R 50/23
    Soweit die Beklagte in anderen Verfahren ergänzend auf ein Urteil des 3. Senats des Landessozialgerichts Berlin/Brandenburg vom 15. Dezember 2021 im Verfahren L 3 R 231/18 WA (nicht veröffentlicht) verwies und ausführte, sie sehe sich hierdurch in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, führt auch dieser Vortrag zu keiner anderen Bewertung.
  • LSG Sachsen, 22.05.2023 - L 7 R 499/22
    Soweit die Beklagte in anderen Verfahren ergänzend auf ein Urteil des 3. Senats des LSG Berlin/Brandenburg vom 15. Dezember 2021 im Verfahren L 3 R 231/18 WA (nicht veröffentlicht) verwies und ausführte, sie sehe sich hierdurch in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, führt auch dieser Vortrag zu keiner anderen Bewertung.
  • LSG Sachsen, 10.03.2022 - L 7 R 508/21
    Soweit die Beklagte (in einem Parallelverfahren [L 7 R 474/21 ZV]) ergänzend auf ein Urteil des 3. Senats des LSG Berlin /Brandenburg vom 15. Dezember 2021 im Verfahren L 3 R 231/18 WA (nicht veröffentlicht) verweist und ausführt, sie sehe sich hierdurch in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, führt auch dieser Vortrag zu keiner anderen Bewertung.
  • LSG Sachsen, 10.03.2022 - L 7 R 474/21
    Soweit die Beklagte im konkreten Verfahren mit Schriftsatz vom 17. Januar 2022 ergänzend auf ein Urteil des 3. Senats des LSG Berlin /Brandenburg vom 15. Dezember 2021 im Verfahren L 3 R 231/18 WA (nicht veröffentlicht) verweist und ausführt, sie sehe sich hierdurch in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, führt auch dieser Vortrag zu keiner anderen Bewertung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht